Ab heute gilt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Mit diesem werden verschiedene Sachverhalte rechtlich neu geregelt. So sind bspw. Eigentümerversammlungen zukünftig rein grundsätzlich beschlussfähig, wenn mindestens eine Sondereigentumspartei vertreten ist. Weiterhin verlängert sich die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung auf 3 Wochen und es sind nunmehr Hybridversammlungen möglich, wenn dies zuvor von der WEG beschlossen wurde. Auch sind bauliche Veränderungen nunmehr dem Grunde nach mit einfacher Stimmenmehrheit möglich. Bei den vorgenannten Punkten handelt es sich jedoch nur um einen Auszug der erfolgten Änderungen.